Zuletzt geprüft: Juli 2026 · Datenschutz
Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht, ob eine Organisation die Datenschutzregeln einhält, berät intern und ist Ansprechperson für Betroffene und Aufsichtsbehörde. Pflicht wird er nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, in Deutschland vor allem ab 20 Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, oder bei besonders sensiblen Verarbeitungen.
Warum dich das betrifft
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Die 20-Personen-Schwelle aus § 38 BDSG beruhigt viele zu früh: Auch ohne benannten DSB gelten sämtliche Pflichten der DSGVO, von der Datenschutzerklärung bis zum Verarbeitungsverzeichnis. Der DSB ist eine Kontrollinstanz, keine Voraussetzung für Pflichten. Für Solo-Selbstständige heißt das: kein Pflicht-DSB, aber trotzdem Hausaufgaben.
Ich bin selbst Datenschutzbeauftragter nach BDSG und DSGVO, und genau diese Kombination macht meine Arbeit anders: Websites und KI-Setups entstehen bei mir gleich datenschutzkonform, statt hinterher von einer zweiten Person geprüft werden zu müssen.
Was dazugehört und was nicht
Der DSB darf sich nicht selbst kontrollieren: Wer die Verarbeitungen als Inhaber gestaltet, kann nicht zugleich der eigene DSB sein. Deshalb gibt es externe Datenschutzbeauftragte. Und ein DSB ist kein Anwalt: Rechtsberatung im Einzelfall bleibt Sache der Anwaltschaft.
Was kostet das ehrlich?
Externe DSB arbeiten je nach Unternehmensgröße ab ca. 100 bis 500 € im Monat. Für die meisten Selbstständigen ist das unnötig: Wichtiger ist, die Grundlagen sauber zu haben. Datenschutzerklärung, AVVs, sparsame Website. Genau da setze ich an, als Gestalter mit Datenschutz-Ausbildung statt als zusätzliche Kontrollinstanz.
So gehe ich das an: Als Kommunikationsdesigner und Datenschutzbeauftragter baue ich Auftritte, die von Anfang an konform sind. Erzähl mir, wo du stehst. Contact →
Quellen
- Art. 37 DSGVO: Benennung eines Datenschutzbeauftragten — Die europäischen Benennungspflichten.
- § 38 BDSG: Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen — Die deutsche 20-Personen-Regel im Wortlaut.

