Zuletzt geprüft: Juli 2026 · Datenschutz
Auftragsverarbeitung (AVV)
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet: der Hoster, der Newsletter-Dienst, das KI-Tool. Dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der regelt, was der Dienstleister mit den Daten darf und wie er sie schützt.
Warum dich das betrifft
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Die gute Nachricht zuerst: AVVs sind meist einen Klick entfernt. Seriöse Anbieter halten den Vertrag fertig bereit, du musst ihn nur abschließen und ablegen. Die schlechte Nachricht: Fast niemand tut es vollständig. Typisch fehlt der AVV für genau die Tools, die nebenbei dazukamen: das Formular-Plugin, das Buchungstool, der KI-Assistent.
Warum das zählt: Ohne AVV ist die Datenweitergabe an den Dienstleister schlicht nicht sauber geregelt, und bei einer Beschwerde oder Panne fällt das zuerst auf. Eine Liste aller Dienste plus abgeschlossene Verträge ist der Kern jeder ordentlichen Datenschutz-Dokumentation.
Was dazugehört und was nicht
Nicht jeder Dienstleister ist Auftragsverarbeiter: Wer Daten für eigene Zwecke nutzt, etwa Werbenetzwerke, spielt in einer anderen Kategorie mit eigenen Regeln. Und ein AVV heilt keinen Dienst, der grundsätzlich nicht datenschutzkonform arbeitet.
Was kostet das ehrlich?
Die Verträge selbst kosten nichts, sie gehören zum Dienst. Der Aufwand ist Inventur: alle Dienste erfassen, Verträge abschließen, ablegen, bei Wechseln nachziehen. Für eine typische Selbstständigen-Website ist das in wenigen Stunden erledigt. In der Begleitung halte ich die Liste aktuell, weil sich der Tool-Zoo schleichend ändert.
So gehe ich das an: In der Begleitung gehört die Dienste-Inventur dazu: welche Tools Daten verarbeiten, wo ein AVV fehlt, was besser rausfliegt. Contact →
Quellen
- Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeiter — Die Rechtsgrundlage samt Pflichtinhalten des Vertrags.
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfen — Behörden-Auslegungen, u. a. zur Abgrenzung der Auftragsverarbeitung.

