Zuletzt geprüft: Juli 2026 · Datenschutz
Cookie-Banner
Ein Cookie-Banner (Consent-Banner) holt die Einwilligung der Besucher ein, bevor eine Website Cookies setzt oder Daten an Dritte schickt, die nicht technisch notwendig sind. Grundlage sind § 25 TDDDG und die DSGVO. Wichtig: Das Banner ist nur die Oberfläche. Entscheidend ist, dass vor dem Klick wirklich nichts lädt.
Warum dich das betrifft
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Die überraschende Wahrheit: Nicht jede Website braucht ein Banner. Einwilligung ist nur nötig, wenn du Dinge lädst, die nicht technisch notwendig sind: Tracking, eingebettete Videos, Karten, fremde Schriften. Eine schlanke Seite ohne solche Dienste darf banner-frei bleiben. Das ist der Weg, den ich bevorzuge: weniger Dienste, weniger Banner, weniger Reibung für Besucher.
Wenn ein Banner nötig ist, muss es echt sein: Ablehnen so einfach wie Annehmen, nichts lädt vor der Entscheidung, keine vorangekreuzten Kästchen (Art. 7 DSGVO). Die meisten Banner da draußen scheitern genau daran: Sie liegen als Deko über einer Seite, die längst Daten verschickt hat.
Was dazugehört und was nicht
Das Banner ersetzt keine Datenschutzerklärung, beide haben verschiedene Jobs: Das Banner holt Einwilligungen ein, die Erklärung informiert. Und „cookie-frei“ heißt nicht automatisch einwilligungsfrei: Auch Fingerprinting oder externe Schriften können § 25 TDDDG auslösen.
Was kostet das ehrlich?
Consent-Tools gibt es als Open Source kostenlos bis hin zu Abo-Diensten ab ca. 5 bis 50 € im Monat. Der eigentliche Aufwand liegt in der sauberen Konfiguration: Welche Dienste laufen wirklich, was blockiert das Tool tatsächlich, stimmt die Dokumentation. In meinen Webprojekten ist das enthalten, und mein Lieblingsweg bleibt: so bauen, dass gar kein Banner nötig ist.
So gehe ich das an: In meinen Projekten prüfe ich zuerst, ob du überhaupt ein Banner brauchst. Falls ja, richte ich es so ein, dass es hält, was es anzeigt. Contact →
Quellen
- § 25 TDDDG (Gesetzestext) — Die deutsche Regel für Einwilligungen bei Cookies und Endgeräte-Zugriffen.
- Art. 7 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung — Was eine wirksame Einwilligung ausmacht: freiwillig, informiert, widerrufbar.
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfen — U. a. die Orientierungshilfe für Telemedien mit den Banner-Anforderungen.

