Zuletzt geprüft: Juli 2026 · Datenschutz
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist der Pflichttext jeder Website, der erklärt, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wozu, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Rechte Besucher haben. Die Anforderungen stehen in Art. 12 und 13 DSGVO: präzise, transparent und in klarer Sprache. Sie muss von jeder Seite aus erreichbar sein.
Warum dich das betrifft
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Sobald deine Website Daten verarbeitet, und das tut sie praktisch immer, muss die Erklärung da sein, vollständig und aktuell. Veraltete Datenschutzerklärungen gehören zu den häufigsten Abmahngründen, gerade wenn auf der Seite Dienste laufen, die im Text gar nicht vorkommen.
Der unterschätzte Punkt ist die Pflege: Jedes neue Plugin, jedes neue Formular, jedes neue KI-Tool kann die Erklärung veralten lassen. Ein Text von 2022 beschreibt selten die Website von heute. Deshalb gehört der Abgleich für mich in jede regelmäßige Betreuung.
Was dazugehört und was nicht
Datenschutzerklärung ist nicht Impressum: Das Impressum sagt, wer hinter der Seite steht, die Erklärung, was mit Daten passiert. Beides sind eigene Pflichten mit eigenen Regeln. Und ein Generator-Text ist eine Vorlage, keine Garantie: Er passt nur, wenn die Angaben dahinter stimmen.
Was kostet das ehrlich?
Seriöse Generator-Dienste liegen bei ca. 100 bis 500 € im Jahr, teils mit Update-Service. Für Standard-Websites reicht das meist. Individuelle anwaltliche Beratung wird bei besonderen Konstellationen sinnvoll: Gesundheitsdaten, Shops mit vielen Diensten, eigene Apps. In der Begleitung gleiche ich die Erklärung regelmäßig mit dem tatsächlichen Zustand der Website ab, denn genau da klafft es am häufigsten.
So gehe ich das an: In der Begleitung bleibt deine Datenschutzerklärung im Takt mit der Website: Jede technische Änderung wird gegen den Text geprüft. Contact →
Quellen
- Art. 13 DSGVO: Informationspflicht — Der Katalog dessen, was Besucher erfahren müssen.
- Art. 12 DSGVO: Transparente Information — Die Form-Anforderungen: präzise, verständlich, leicht zugänglich.
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfen — Auslegungen der Aufsichtsbehörden zu Informationspflichten.

