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Zuletzt geprüft: Juli 2026 · Web & Technik

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen auch Websites und Apps, über die Verbraucher:innen etwas kaufen oder buchen können. Barrierefrei bedeutet: nutzbar auch mit Screenreader, ohne Maus, mit schwacher Sehkraft oder wenig Technikerfahrung.

Warum dich das betrifft

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Um dieses Gesetz wird gerade viel Angst-Marketing gemacht, deshalb der Reihe nach. Das BFSG greift beim sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbraucher:innen. Gemeint sind Online-Shops, Buchungs- und Terminfunktionen und Bezahlstrecken. Eine reine Info- oder Portfolio-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen sogar ganz ausgenommen. Ob deine Konstellation betroffen ist, klärst du im Zweifel über die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder mit einer Rechtsberatung.

Trotzdem finde ich es zu kurz gedacht, Barrierefreiheit nur als Pflicht zu sehen. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Schwerbehinderung. Dazu kommen ältere Nutzer:innen und alle, die gerade in der Bahn mit einer Hand tippen. Eine barrierefreie Website ist einfach eine bessere Website: klarer strukturiert, besser lesbar, robuster auf jedem Gerät. Auch Suchmaschinen und KI-Assistenten kommen mit sauber aufgebauten Seiten besser zurecht.

Was dazugehört und was nicht

Das BFSG setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den international etablierten WCAG-Richtlinien in der Stufe AA aufbaut. In der Praxis heißt das zum Beispiel: ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit komplett per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen und Untertitel für Videos.

Bei Verstößen sind Marktüberwachung und Bußgelder möglich. Wahrscheinlicher und teurer sind allerdings Abmahnungen und Kund:innen, die abspringen, weil sie schlicht nicht weiterkommen.

Was kostet das ehrlich?

Das hängt vom Zustand deiner Website ab. Ein strukturierter Erst-Check, der die größten Barrieren findet und priorisiert, ist überschaubar. Bei mir kostet er als kompakter Sprint ab ca. 1.000 €. Die Behebung reicht von Kleinigkeiten wie Kontrasten, Alt-Texten und Formular-Beschriftungen, die in wenigen Stunden erledigt sind, bis zu strukturellen Problemen, die eher in einen Relaunch gehören. Wer neu baut, bekommt Barrierefreiheit fast umsonst dazu. Nachrüsten ist immer teurer als von Anfang an mitdenken.

So gehe ich das an: Im Barrierefreiheits-Quick-Check prüfe ich deine Website strukturiert auf die häufigsten Barrieren. Du bekommst eine priorisierte Liste: was Pflicht ist, was sich lohnt, was warten kann. Contact →

Quellen

Verwandte Begriffe