Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Leistungsbeschreibung
(1) Der Dienstleister Lorenz Staffeldt – Lost& Studio (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) bietet freiberuflich kreative und beratende Leistungen im Bereich Kommunikation, Design und digitaler Medien an. Die Leistungen werden eigenständig oder in Kooperation mit Netzwerkpartner:innen erbracht und inhaltlich in folgenden Schwerpunkten angeboten:
a) Strategie & Beratung
Im Bereich Strategie & Beratung unterstützt der Dienstleister seine Kunden bei der (Weiter-)Entwicklung von Markenidentitäten, Kommunikationsstrategien und unternehmerischen Visionen. Dies erfolgt in Form von Creative Consulting, Einzelberatungen, Fokus-Workshops oder Coaching-Formaten. Im Zentrum stehen dabei Klarheit, Zieldefinition und die Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne. Die Leistungen reichen von der strategischen Analyse (z. B. Markenpositionierung, Zielgruppenverständnis, Audit) bis hin zur aktiven Konzeptentwicklung und Lösungsfindung bei konkreten Herausforderungen in Kommunikation, Design oder digitaler Transformation.
b) Design & Experience
Entwicklung von visuellen Identitäten, Gestaltung von Print- und Digitalmedien (z. B. Logos, Typografie, Farb- und Layoutsysteme, Editorial Design, Produktdesign) sowie nutzerzentriertes Webdesign und UI/UX (z. B. Wireframes, Experience Design, Nutzerfluss, technische Umsetzung in gängigen CMS).
c) Content & Kommunikation
Konzeption, Produktion und Postproduktion von Inhalten für digitale und analoge Medien, insbesondere in den Bereichen Fotografie, Video, Motion Graphics, Text und redaktioneller Betreuung (z. B. Storyboards, Moodboards, Schnitt, Textentwicklung, Veröffentlichung). Die Leistungen zielen auf eine strategische, authentische und wirkungsvolle Kommunikation – von Social Media bis zur klassischen Markenkommunikation.
d) Notfallhilfe & IT-nahe Services
Im Rahmen der weiteren Services bietet der Dienstleister technische Unterstützung bei akuten Problemen (z. B. Website-Ausfall, Hosting-Fehler, Plugin-Konflikte), kurzfristige Eingriffe zur Stabilisierung von Systemen sowie begleitende Beratung zu Themen wie Datenschutz, CMS-Wartung, Hosting-Optimierung oder IT-Sicherheit. Darüber hinaus gehören auch Aufgaben wie Bildbearbeitung, Videobearbeitung, Druckdaten-Erstellung oder die Erstellung und Anpassung von Templates zum Angebot. Die Leistungen können sowohl einzeln als auch im Rahmen laufender Betreuung gebucht werden. Für akute Notfälle gelten individuell vereinbarte Reaktionszeiten.
(2) Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen erfolgt projektbezogen oder laufend. Es können sowohl Einzelprojekte als auch fortlaufende Begleitformate vereinbart werden, z. B. monatliche Betreuung, Retainer-Modelle oder stufenweise Projektentwicklung. Art, Umfang, zeitliche Abläufe, definierte Zwischenschritte, Leistungsziele sowie das Vergütungsmodell ergeben sich aus einem individuellen Angebot, einer Projektvereinbarung oder einem dokumentierten Abstimmungsprozess (z. B. E-Mail, Freigabeprotokoll, Online-Briefing).
(3) Der Dienstleister bietet auf Wunsch auch alternative Vergütungsmodelle an, z. B. Beteiligungen, Gewinnbeteiligungen, Lizenzmodelle oder Ratenzahlungsvereinbarungen. In solchen Fällen bleiben sämtliche Rechte und Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Erfüllung aller vereinbarten Verpflichtungen im Eigentum des Dienstleisters. Die Details hierzu werden individuell schriftlich vereinbart.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, zur fachgerechten Auftragserfüllung externe Spezialist:innen oder Netzwerkpartner:innen einzubeziehen, sofern dies zur qualitativen Umsetzung beiträgt. Die Verantwortung für die Projektkoordination, Qualitätskontrolle und Kommunikation mit dem Kunden verbleibt – sofern nicht ausdrücklich anders geregelt – beim Dienstleister.
§2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Urheberrecht
Alle vom Dienstleister im Rahmen eines Projekts erstellten Entwürfe, Konzepte, Texte, Grafiken, Fotografien, Videos, Codefragmente, Templates oder andere gestalterische sowie technische Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht (§§ 1, 2 UrhG) geschützt. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Bestandteile keine besondere Schöpfungshöhe im Sinne des UrhG erreichen. Der Dienstleister bleibt in jedem Fall Urheber und Inhaber aller originären Rechte, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
(2) Einräumung von Nutzungsrechten
Der Kunde erhält nach vollständiger und fristgerechter Erfüllung aller im Angebot oder Vertrag festgelegten Gegenleistungen – insbesondere Zahlung, Ratenzahlungen oder vereinbarte alternative Vergütungen (z. B. Beteiligung, Lizenzmodelle) – ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den im Rahmen des jeweiligen Projekts erbrachten Leistungen. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Nutzung vor vollständiger Erfüllung ist unzulässig, es sei denn, der Dienstleister hat dies ausdrücklich schriftlich freigegeben.
(3) Keine Teilrechte oder Teillizenzen
Bei laufenden Vergütungsmodellen (z. B. Ratenzahlungen, Monatsverträgen, Beteiligungen) werden keinerlei Teilnutzungsrechte eingeräumt, solange nicht ausdrücklich schriftlich geregelt. Die Nutzung von (Teil-)Ergebnissen vor der vollständigen Leistungserbringung ist ausgeschlossen. Eine nachträgliche Lizenzierung einzelner Bestandteile kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Rücknahme und Deaktivierung
Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen – insbesondere durch Zahlungsverzug, Vertragsbruch oder unberechtigte Nutzung – so ist der Dienstleister berechtigt, erteilte Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Nutzung der erbrachten Leistungen zu untersagen. Bereits veröffentlichte Inhalte können zurückgezogen, deaktiviert oder technisch unzugänglich gemacht werden, sofern dies rechtlich und technisch umsetzbar ist.
(5) Keine Weitergabe oder Veränderung
Die Veränderung, Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung der übergebenen Leistungen – insbesondere bei gestalterischen Werken – ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig. Gleiches gilt für die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung im Rahmen automatisierter Systeme, KI-Trainings oder ähnlichen Verfahren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte an den Leistungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
(6) Nennung des Urhebers
Der Dienstleister hat das Recht, bei jeder öffentlichen Verwendung des Werkes als Urheber genannt zu werden, soweit dies technisch und kontextuell möglich ist (z. B. im Impressum, am Seitenende, in Projektbeschreibungen oder Presseveröffentlichungen). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Dienstleister zur Geltendmachung eines angemessenen Aufschlags auf das Honorar.
(7) Referenznutzung / Portfolio
Der Dienstleister ist berechtigt, erbrachte Leistungen, Visuals und Projektergebnisse – unter Wahrung etwaiger Vertraulichkeit und sensibler Daten – für eigene Werbe- und Präsentationszwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Awards, Vorträge, Ausschreibungen) zu verwenden. Falls der Kunde dies ausdrücklich nicht wünscht, ist dies zu Projektbeginn schriftlich mitzuteilen.
(8) Rechte Dritter
Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Logos, Bilder, Schriften, Audio/Video) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Sollte der Dienstleister durch solche Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Dienstleister von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
§3 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Allgemeine Verpflichtung zum Datenschutz
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ggf. weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Webprojekten, Hosting, E-Mail-Kommunikation oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden.
(2) Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Dienstleister erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Dienstleister erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist oder eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt oder eine gesetzliche Erlaubnis liegt vor.
(3) Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Soweit der Dienstleister im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei Website-Betreuung, Hosting, CMS-Zugängen oder Datenschutzberatung), wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen. Ohne diesen AVV erfolgt keine Datenverarbeitung im Auftrag.
(4) Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Daten, die als vertraulich gelten oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
(5) Datenübertragung und Sicherheit
Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit verarbeiteter Daten zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Passwörter, Verschlüsselung sowie aktuelle Sicherheitsstandards bei Web- und Datendiensten.
(6) Rechte der betroffenen Personen
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten betroffen sind, unterstützt der Dienstleister den Kunden auf Wunsch bei der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
(7) Verstoß und Schadensersatz
Bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Pflichten haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt, sofern keine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
§4 Haftung, Gewährleistung und Fristen
(1) Leistungserbringung
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit fachgerecht zu erbringen. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit oder Wirkung der erbrachten Leistungen wird ausdrücklich nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für gestalterische, strategische oder technische Leistungen, deren Wirkung auch von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters abhängt (z. B. Marktbedingungen, Algorithmen, Verhalten Dritter).
(2) Ausschluss von Haftung
Eine Haftung des Dienstleisters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Dienstleister lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe des Nettoauftragswerts der jeweiligen Leistung. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Umsatzeinbußen oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen.
(3) Fremdinhalte und technische Abhängigkeiten
Der Dienstleister haftet nicht für Inhalte, Materialien oder Softwarekomponenten, die vom Kunden oder Dritten bereitgestellt oder beauftragt wurden. Dies umfasst u. a. Texte, Bilder, Markenmaterial, Plugins, CMS-Erweiterungen, Hosting, IT-Systeme, Drittanbieter-Software, Automatisierungstools und externe Plattformen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für etwaige Einschränkungen, Ausfälle oder Fehler durch vom Dienstleister nicht beeinflussbare Umstände (z. B. Änderungen durch Softwareanbieter, Datenschutzbestimmungen, Browser-Updates, Providerprobleme oder gesetzliche Änderungen).
(4) Fristen und Verzug
Verbindliche Fristen und Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als solche. Im Falle höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen oder Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Eine Haftung für die Einhaltung nicht ausdrücklich bestätigter Termine ist ausgeschlossen. Der Dienstleister ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
(5) Gewährleistung und Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln, die der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich anzeigt, ist der Dienstleister zur einmaligen Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen und mangelfrei. Die Nachbesserung erfolgt in angemessener Frist und bezieht sich ausschließlich auf die ursprünglich beauftragte Leistung. Änderungen oder Erweiterungen nach Freigabe gelten als neue Leistungen und werden gesondert vergütet.
(6) Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Nachbesserung, Schadensersatz oder Gewährleistung – verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme der Leistung, sofern keine zwingend längeren gesetzlichen Fristen gelten oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
§5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Fälligkeit
Sofern im Angebot oder in der Rechnung nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen des Dienstleisters sofort fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist der vollständige Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto. Bei größeren Projekten oder längerer Laufzeit ist der Dienstleister berechtigt, Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder Zahlungen nach definierten Projektmeilensteinen zu verlangen. Diese werden im Angebot oder per E-Mail dokumentiert.
(2) Ratenzahlungen und laufende Modelle
Der Dienstleister kann dem Kunden auf Wunsch Ratenzahlungen, monatliche Zahlungsmodelle oder alternative Vergütungsmodelle (z. B. Beteiligung, Lizenzen, variable Anteile) einräumen. Diese bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. In jedem Fall gilt: Nutzungsrechte, Eigentum und Herausgabeansprüche entstehen erst nach vollständiger Erfüllung aller vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und Nebenpflichten.
(3) Anzahlungen und Projektbeginn
Vor Beginn der Leistungserbringung kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbetrags erhoben werden. Ohne fristgerechten Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung ist der Dienstleister nicht zur Aufnahme der Arbeiten verpflichtet. Projektfristen verschieben sich entsprechend.
(4) Zahlungsverzug und Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zusätzlich ist der Dienstleister berechtigt, Mahngebühren wie folgt zu berechnen:
– Erste Mahnung (Zahlungserinnerung): kostenfrei
– Zweite Mahnung: 15,00 € Mahnpauschale
– Dritte Mahnung: 25,00 € Mahnpauschale und Ankündigung rechtlicher Schritte
Mit Zugang der dritten Mahnung kann der Dienstleister ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie etwaige Rechtsanwaltskosten sind vom Kunden zu tragen.
(5) Leistungsverweigerung bei Verzug oder ausbleibender Rate
Bei Zahlungsverzug, nicht geleisteter Rate oder Ausbleiben einer alternativen Vergütung ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Leistungserbringung sofort auszusetzen. Vereinbarte Projekt- oder Betreuungstermine verlieren ihre Gültigkeit. Eine Wiederaufnahme erfolgt ausschließlich nach vollständigem Ausgleich aller offenen Beträge oder gegen Vorauszahlung. Der Dienstleister haftet nicht für Nachteile durch Verzögerungen, insbesondere bei monatlichen Begleitmodellen oder Retainern.
(6) Projektstorno und Aufwandspauschale
Wird ein Projekt nach Angebotsannahme durch den Kunden einseitig abgebrochen, storniert oder auf unbestimmte Zeit verschoben, so ist der Dienstleister berechtigt, neben den bis dahin erbrachten Leistungen eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 20 % des verbleibenden Auftragswerts in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist einen wichtigen Grund nach. Bei laufenden Modellen (z. B. monatlicher Begleitung) gelten die vereinbarten Kündigungsfristen; eine vorzeitige Beendigung befreit nicht von der Zahlung bereits fälliger oder vereinbarter Raten.
(7) Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Dienstleister gelieferten Entwürfe, Konzepte, Layouts, digitalen Daten, Dokumente sowie Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen **und der vollständigen Erfüllung aller vereinbarten Gegenleistungen** im Eigentum des Dienstleisters. Eine Herausgabe offener Dateien, Zugangsdaten oder Freigabe zur Nutzung erfolgt ausschließlich nach vollständiger Vertragserfüllung.
(8) Verrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Bereits geleistete Zahlungen werden stets auf die älteste offene Forderung angerechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Dienstleisters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich.
§6 Kündigung und Rücktritt
(1) Ordentliche Kündigung
Laufzeitverträge (z. B. für monatliche Begleitung, Retainer oder Betreuungspakete) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei Modellen mit Mindestlaufzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate) ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Eine vorzeitige Beendigung befreit nicht von der Zahlung bis zum Ende der Mindestlaufzeit, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
Bei einmaligen Projektverträgen (z. B. mit Festpreis, Angebotsfreigabe oder projektbezogenem Umfang) ist eine ordentliche Kündigung nach Angebotsannahme ausgeschlossen. Der Kunde kann ein Projekt nur durch einen Rücktritt gemäß den nachfolgenden Regelungen beenden.
(2) Rücktritt durch den Kunden vor Projektbeginn
Tritt der Kunde nach Angebotsannahme, aber vor Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zurück, ist der Dienstleister berechtigt, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtauftragswerts zu berechnen. Bereits begonnene Vorbereitungsleistungen (z. B. Konzeption, Kommunikation, zeitliche Blocker) werden zusätzlich abgerechnet.
(3) Rücktritt durch den Kunden nach Projektstart
Bricht der Kunde das Projekt nach Beginn ab oder verzögert dieses über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen ohne verbindliche Abstimmung, gilt dies als einseitiger Rücktritt. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen. Zusätzlich wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % der noch offenen Auftragssumme fällig, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
(4) Kündigung oder Stilllegung laufender Modelle durch den Kunden
Bei laufenden Vergütungsmodellen (z. B. Ratenzahlung, monatliche Begleitung oder Retainer) gilt: Eine ordentliche Kündigung kann nur mit Frist (siehe Abs. 1) erfolgen. Ein vorzeitiger Abbruch oder eine „Pause“ durch den Kunden ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Erfolgt dennoch einseitig eine Stilllegung, Aussetzung oder Nichtnutzung der vereinbarten Leistungen, bleibt die vereinbarte Vergütung bis zum Ende des Vertragszeitraums bzw. der Laufzeit vollumfänglich fällig. Teilleistungen oder Nichterbringung auf Kundenseite (z. B. fehlende Inhalte, nicht wahrgenommene Termine) begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion.
(5) Kündigung durch den Dienstleister bei unzumutbarer Zusammenarbeit
Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Zusammenarbeit durch wiederholte Nichterreichbarkeit, Verweigerung der Mitwirkung, ausbleibende Zuarbeit oder andere Vertragsverletzungen faktisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird. Gleiches gilt, wenn das Verhalten des Kunden andere laufende Projekte negativ beeinflusst. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen sowie eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % der verbleibenden Auftragssumme oder Restlaufzeit geltend zu machen.
(6) Keine Verpflichtung zu Überstunden
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Verzögerungen auf Kundenseite (z. B. verspätete Freigaben, fehlende Inhalte, spontane Änderungen) durch zusätzliche Arbeitszeiten, Wochenend- oder Nachtarbeit auszugleichen. Zeitpläne verschieben sich angemessen. Eine verspätete Zuarbeit durch den Kunden verlängert nicht automatisch die Vertragslaufzeit bei Monatsmodellen.
(7) Folgen der Kündigung oder des Rücktritts
Alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Rücktritts erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten. Bei Modellen mit Ratenzahlung oder Sondervergütung bleiben alle offenen Raten oder Gegenleistungen bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fällig. Nutzungsrechte verbleiben beim Dienstleister, bis sämtliche Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt wurden. Die Nutzung oder Veröffentlichung ist erst nach vollständiger Freigabe durch den Dienstleister zulässig.
(8) Form und Wirksamkeit
Kündigung oder Rücktritt bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Mündliche oder konkludente Rücktrittserklärungen sind unwirksam.
§7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: technische Daten, Gestaltungsunterlagen, strategische Informationen, Zugangsdaten, interne Kommunikation, Geschäftsprozesse, Budgetinformationen sowie Inhalte von Workshops, Briefings, Coaching-Formaten oder Präsentationen.
(3) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus und bleibt unbegrenzt bestehen.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, Informationen anonymisiert zur Verbesserung interner Prozesse oder zur Leistungsdokumentation zu verwenden, sofern daraus kein Rückschluss auf den konkreten Kunden oder vertrauliche Inhalte möglich ist.
§8 Eigentumsvorbehalt und Rechtevorbehalt
(1) Sämtliche vom Dienstleister gelieferten oder erarbeiteten Leistungen – einschließlich Entwürfen, Layouts, Texten, Konzepten, Visuals, Bildern, Quellcodes, Templates, Systemkonfigurationen, Benutzeroberflächen sowie sämtlichen digitalen oder analogen Arbeitsergebnissen – bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen und vereinbarten Gegenleistungen durch den Kunden (insbesondere vollständige Zahlung oder Erfüllung sonstiger Vergütungsformen) uneingeschränktes Eigentum des Dienstleisters.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß §2 erfolgt ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zum vollständigen Zahlungseingang handelt es sich ausdrücklich **nicht** um eine übertragene oder abtretbare Lizenz. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse ist vor vollständigem Zahlungsausgleich ausdrücklich untersagt.
(3) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzug oder nicht erfüllter Vergütungspflichten bereits überlassene Materialien, Inhalte, Zugangsdaten oder Hostingdienste vorübergehend zu deaktivieren, zurückzuziehen oder von Plattformen zu entfernen, sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig ist. Dies gilt auch für bereits veröffentlichte Werke (z. B. Websites, Kampagneninhalte, Printprodukte), solange die entsprechenden Rechte vertraglich noch nicht übertragen wurden.
(4) Offene Dateien, Quellmaterialien, bearbeitbare Arbeitsdateien, Templates, Designelemente, Code-Fragmente, CMS-Exporte oder Rohdaten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine gesondert zu vereinbarende Buyout-Vergütung übergeben. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Sondervergütungsmodelle (z. B. Ratenzahlung, Umsatzbeteiligung, Unternehmensanteile, Sachleistungen oder andere Formen der alternativen Vergütung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In jedem Fall bleiben sämtliche Rechte, Eigentums- und Nutzungsansprüche beim Dienstleister, bis alle vereinbarten Verpflichtungen vollständig erfüllt wurden.
(6) Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts oder Rechtevorbehalts durch den Dienstleister berührt nicht das Recht auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen. Unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung schuldet der Kunde die vollständige vereinbarte Vergütung.
§9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf den Nettoauftragswert der jeweils betroffenen Leistung beschränkt.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, unterbrochene Abläufe, Geschäftsausfälle oder sonstige wirtschaftliche Nachteile ist ausgeschlossen – sofern nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben.
(3) Der Dienstleister haftet nicht für Inhalte, technische Systeme, Plugins, Lizenzen, Hosting, Plattformen oder Drittleistungen, die vom Kunden oder Dritten bereitgestellt, beauftragt oder verwendet werden. Dies gilt auch für Schnittstellen, CMS, APIs, externe Tools oder automatisierte Systeme.
(4) Soweit der Kunde den Dienstleister mit datenschutzbezogenen Themen beauftragt (z. B. Erstellung von Datenschutzerklärungen, DSGVO-Beratung), erfolgt dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Rechtsdienstleistung. Eine rechtliche Haftung oder Garantie für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche Prüfung durch einen Fachanwalt erfolgt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Subdienstleister:innen und Kooperationspartner:innen des Dienstleisters.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§10 Ergänzende Regelungen
(1) Medieninhalte mit Personen
Sofern der Dienstleister im Auftrag des Kunden Medieninhalte mit erkennbaren Personen erstellt (z. B. Foto, Video, Audio), ist der Kunde verantwortlich dafür, dass sämtliche notwendigen Einwilligungen nach DSGVO und Kunsturhebergesetz (KUG) vorliegen. Der Dienstleister haftet nicht für fehlende Freigaben, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder nachträgliche Widersprüche, sofern diese nicht durch eigenes Verschulden entstehen.
(2) DSGVO- und Datenschutzberatung
Der Dienstleister ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und bietet Beratungsleistungen nach bestem Wissen und aktuellen Standards an. Eine verbindliche Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgt nicht. Der Dienstleister haftet nicht für datenschutzrechtliche Folgen, sofern keine schriftlich beauftragte, rechtliche Prüfung erfolgt ist oder eine ausdrückliche Haftungsübernahme vereinbart wurde.
(3) KI-gestützte Inhalte und Nutzung
Der Dienstleister nutzt nach Bedarf KI-gestützte Systeme und Tools zur Erstellung von Texten, Designs, Codefragmenten oder anderen Inhalten. Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz solcher Systeme einverstanden. Die Verwendung der durch den Dienstleister erbrachten Inhalte als Trainingsdaten für KI-Systeme ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
(4) Kundeninhalte, Fremdmaterial und Drittsoftware
Für Inhalte, Materialien, Software, Plugins oder andere Elemente, die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist und stellt den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Präsentationen, Vorentwürfe und unverbindliche Vorschauen
Ideen, Vorschläge, Layouts, Strategien, Konzepte oder Präsentationen, die im Rahmen von unverbindlichen Gesprächen, Erstberatungen, Angebotsprozessen oder Pitches bereitgestellt werden, dürfen ohne schriftliche Freigabe weder genutzt, veröffentlicht noch weitergegeben werden. Alle Rechte verbleiben beim Dienstleister.
(6) Herausgabe von offenen Dateien
Offene, editierbare Dateien (z. B. Layouts, Quelldateien, Code, Projektdateien) sind kein Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Herausgabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine zusätzliche Buyout-Vergütung.
(7) Archivierung und Datenlöschung
Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Projektunterlagen, Daten oder Dateien nach Projektabschluss dauerhaft zu speichern oder bereitzuhalten. Eine befristete Speicherung kann freiwillig erfolgen, ohne rechtliche Verpflichtung. Eine darüber hinausgehende Archivierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§11 Kommunikation und digitale Prozesse
(1) Die gesamte Kommunikation zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kann in elektronischer Form erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über digitale Plattformen (z. B. Projektmanagement-Tools, Cloud-Dienste, Freigabeportale). Diese Kommunikationsformen gelten als gleichwertig zur Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Digitale Freigaben, Statusberichte, Zwischenergebnisse, Protokolle oder Abstimmungen, die über E-Mail oder andere vertraglich genutzte Tools erfolgen, gelten als verbindlich und sind Bestandteil der beauftragten Leistung, sofern sie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister eine funktionsfähige E-Mail-Adresse zu benennen, über die relevante Mitteilungen empfangen werden können. Der Empfang von E-Mails gilt 24 Stunden nach Versand als erfolgt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Nachricht nicht zugegangen ist.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, bestimmte Inhalte, Dokumente oder Dateien über gesicherte Cloud-Dienste (z. B. Dropbox, Google Drive, WeTransfer) bereitzustellen. Mit Nutzung des Links bzw. Downloads erkennt der Kunde die Zustellung als erfolgt an.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Dienstleister und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Dienstleisters vereinbart. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz des Dienstleisters, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
§14 Änderungen der AGB und Inkrafttreten
(1) Der Dienstleister behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern die Änderungen dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Regelung schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) über die geplanten Änderungen informiert.
(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung und setzt die Inanspruchnahme der Leistungen fort, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Dienstleister wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens ausdrücklich hinweisen.
(3) Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Website des Dienstleisters bzw. mit Vertragsabschluss in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
Stand November 2025

